Einmal jährlich werden alle Schülerinnen und Schüler durch eine Zahnärztin oder einen Zahnarzt untersucht. Diese Untersuchungen sind bei den Schulzahnärztinnen und -zahnärzten kostenlos. Weitere Informationen und welche Zahnärzte Schulzahnärztinnen sind, sehen Sie auf dem unten angefügten Merkblatt.
Der Entscheid, ob eine Behandlung „privat“ oder durch die Schule erfolgt, steht den Eltern frei. Alles Weitere erfahren die Eltern am Anfang jedes Schuljahres schriftlich durch die Klassenlehrpersonen.

Merkblatt Schulzahnpflege