Im  5. Schuljahr und im ersten Semester des 6. Schuljahres klärt die Lehrerschaft im Rahmen des Übertrittsverfahrens ab, in welchem Leistungsniveau eine Schülerin oder ein Schüler im Zyklus 3 (also ab der 7. Klasse) unterrichtet werden soll. Ziel dieses Verfahrens ist es, die Kinder entsprechend ihren Fähigkeiten und ihrer voraussichtlichen Entwicklung demjenigen Schultyp und denjenigen Niveaufächern zuzuweisen, in denen sie am besten gefördert werden können. In das Übertrittsverfahren werden alle Schülerinnen und Schüler einbezogen.
Dank dem durchlässigen Schulsystem im Zyklus 3 der Schule Matten bedeutet das Übertrittsverfahren keinen endgültigen Entscheid für die Zuteilung eines Kindes bis zur 9. Klasse (Abschluss der obligatorischen Volksschule).

Übertritt

Der Übertritt bedeutet im Schulsystem des Kanton Berns eine Selektion, denn im Zyklus 3 werden die SchülerInnen und Schüler auf Grund ihrer schulischen Leistungen in den Fächern Deutsch, Französisch und Mathematik der Real- oder der Sekundarklasse zugeteilt. Ein Schüler besucht die Sekundarklasse, wenn mindestens zwei dieser drei Fächer im Sekniveau besucht werden.

Beobachtungshilfe für Eltern

Folgende Fragen sollen den Eltern helfen, den Übertrittsentscheid mitzutragen:

• Lernt Ihr Kind gerne?
• Kann es sich gut konzentrieren?
• Hat Ihr Kind eine gewisse Ausdauer?
• Begreift Ihr Kind bald einmal, worum es bei einer Aufgabe geht?
• Überlegt Ihr Kind gut, wenn es an das Lösen einer Aufgabe herangeht?
• Mutet es sich auch schwierigere Aufgaben zu?
• Arbeitet Ihr Kind selbständig?
• Arbeitet Ihr Kind sorgfältig?
• Erledigt Ihr Kind seine Hausaufgaben unaufgefordert?

Die Orientierungsarbeiten

Im ersten Semester der 6. Klasse führen die Lehrkräfte sogenannte Orientierungsarbeiten durch. Diese finden ohne besondere Ankündigung im obligatorischen Unterricht statt. Sie werden gemeinsam mit den anderen zuständigen Lehrkräften der 5./6 Klassen geplant, durchgeführt und ausgewertet. So können die Ergebnisse über mehrere Klassen verglichen und objektiver beurteilt werden. Die Orientierungsarbeiten dienen den Lehrkräften dazu, den eigenen Beurteilungsmassstab zu überprüfen.

Der Übertrittsbericht

Der Übertrittsbericht gibt Auskunft über die Sachkompetenz in den Fächern Deutsch, Französisch und Mathematik sowie über das Arbeits- und Lernverhalten. Aufgrund dieser Beurteilung und der prognostischen Einschätzung der Entwicklung erfolgt die Zuweisungsempfehlung für das 7. Schuljahr.

Das Übertrittsprotokoll

Das Übertrittsprotokoll setzt sich zusammen aus:
• der Zuweisungsempfehlung der Lehrerschaft
• dem Zuweisungswunsch der Schülerin oder des Schülers
• dem Zuweisungswunsch der Eltern

Das Übertrittsgespräch

Bis Ende Januar des 6. Schuljahres erhalten die Eltern den Übertrittsbericht und das Übertrittsprotokoll zur Stellungnahme. Danach findet das Übertrittsgespräch statt, welches im Zentrum des ganzen Verfahrens steht. Daran nehmen die Eltern, der Schüler oder die Schülerin und die Klassenlehrkraft teil. Ziel des Übertrittsgesprächs ist es, einen gemeinsamen Zuweisungsantrag zu formulieren. Kommt kein gemeinsamer Antrag zu Stande, können die Eltern ihr Kind bis am 20. Februar zur Kontrollprüfung anmelden.

Der Übertrittsentscheid

Den Übertrittsentscheid fällt die Schulleitung auf Grund des Übertrittsprotokolls oder der Ergebnisse der Kontrollprüfung. Die Zuweisung erfolgt für die Fächer Deutsch, Französisch und Mathematik einzeln. Wer in mindestens zwei von diesen drei Fächern dem Sekundarschulniveau zugewiesen wird, gilt als Sekundarschüler/in. Wer nur in einem oder keinem der drei Fächer das höhere Niveau erreicht, wird in die Realklasse eingeteilt. Dank dem durchlässigen Schulsystem an der Schule Matten kann eine Realschülerin oder ein Realschüler jedoch in einem Fach das Sekundarniveau besuchen. Zudem sind während der ganzen Sekundarstufe I jeweils auf Semesterende auch Niveauwechsel und damit allenfalls Statuswechsel Real zu Sek oder umgekehrt möglich.

Das Probesemester

Das erste Semester der 7. Klasse gilt für alle Schülerinnen und Schüler als Probesemester. Am Ende dieses Semesters trifft die Schulleitung den definitiven Zuweisungsentscheid.

Sonderregelungen

Der Übertritt in die Sekundarstufe I ist im Kanton Bern einheitlich geregelt. Für fremdsprachige, neu zugezogene Kinder oder solche, die aus gesundheitlichen Gründen längere Zeit nicht zur Schule gehen konnten, sind Sonderregelungen möglich. Darüber kann die Schulleitung Auskunft geben.